Erwachsene Patienten
Die Osteopathie ist eine Form der Medizin, die dem Erkennen und Behandeln von Funktionsstörungen dient. Die Behandlung erfolgt ausschließlich mit den Händen. Im Zentrum steht die Betrachtung des Patienten in seiner Gesamtheit – in der Einheit von Körper, Geist und Seele sowie in seiner körperlichen Einheit auf allen Ebenen. Das Prinzip der Osteopathie bezieht sich auf die Beweglichkeit des Körpers insgesamt sowie auf die Eigenbewegungen der Gewebe, Körperteile und Organsysteme. Ist diese Beweglichkeit eingeschränkt, entstehen Gewebespannungen und Funktionsstörungen, die der Organismus nicht mehr kompensieren kann, was zu Beschwerden führen kann. Wir suchen nach der somatischen Dysfunktion (Strukturstörung und daraus resultierende Fehlfunktion). Das Ziel ist es, durch Verbesserung der Beweglichkeit der betroffenen Struktur, den Körper dabei zu unterstützen, sich selbst ins Gleichgewicht zu bringen. Wir behandeln keine Krankheiten im eigentlichen Sinne, sondern Menschen.
Säuglinge und Kinder
Die Osteopathie ist für alle Altersklassen geeignet, dies gilt selbstverständlich auch für Kinder. Bereits mit der Geburt können Funktionsstörungen entstehen. Die Kindheit ist ein Lebensabschnitt, der durch große anatomische, physiologische und psychische Veränderungen geprägt ist. Das Ziel der osteopathischen Behandlung ist es, das Kind in seiner Entwicklung optimal zu unterstützen und die Selbstheilungskräfte des kleinen Körpers zu mobilisieren. Zudem kann prophylaktisch Fehlentwicklungen entgegengewirkt werden. Der Osteopath sucht nach der Ursache der Funktionsstörung, um der betroffenen Struktur ihre ursprüngliche Bewegung zurückzugeben. Für die Behandlung von Säuglingen und Kindern ist es wichtig, die unterschiedlichen Entwicklungsstufen sowie die spezielle Kinderpathologie genau zu kennen.
Als Mitglied des Verbandes der Osteopathen (VOD), habe ich eine umfassende Fortbildung in der Kinderbehandlung absolviert.
Abrechnung und Kostenerstattung
Als Heilpraktikerin erfolgt die Abrechnung meiner Leistungen direkt mit Ihnen als Patientin oder Patient, basierend auf der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für osteopathische Behandlungen teilweise, oft nach ärztlicher Empfehlung oder einem Privatrezept. Private Krankenkassen und Zusatzversicherungen erstatten die Kosten in der Regel ganz oder teilweise. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Bedingungen der Kostenübernahme.